Förderrichtlinien

Grundsätze für die Auswahl und Förderung von Kulturprojekten.

1. Förderziele

Die Förderung von Projekten und Initiativen erfolgt im Rahmen der folgenden Förderziele.

Wir wollen:

  1. das kulturelle Leben der Stadt Erfurt fördern
  2. dazu beitragen, dass Vereine und Kulturinitiativen ihre Projekte finanzieren und verwirklichen können, ohne dabei auf staatliche Förderfonds angewiesen zu sein

2. Fördergrundsätze

  1.  Förderfähig sind ausschließlich Projekte und Initiativen mit lokalem Bezug.
  2. Die lokale Ansässigkeit des Projektträgers ist nicht Voraussetzung der Förderfähigkeit.
  3. Förderfähig sind Projekte und Initiativen, die in ihre Betätigung die gesellschaftliche Dimension ihres Handelns einbeziehen oder zur Grundlage ihrer Tätigkeit machen.
  4. Eine gemeinnützige Organisationsform des Projektträgers ist keine Voraussetzung für die Förderfähigkeit, aber wünschenswert.

3. Auswahlverfahren

  1.  Der Antrag auf Förderung erfolgt durch die Einreichung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars. Mit der Einreichung eines Förderantrages erklärt sich der Antragssteller mit den Zielen dieser Förderrichtlinien einverstanden.
  2. Anträge können ganzjährig gestellt werden.
  3. Die Projektauswahl treffen die Gesellschafter der Schluntz GbR anhand der Förderziele und Fördergrundsätze.
  4. Die einmalige Berücksichtigung schließt eine erneute Förderung nicht aus. Bei einer Ablehnung des Förderantrags besteht die Möglichkeit mit einer erneuten Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt gefördert zu werden.
  5. Von der Antragsstellung sind ausgeschlossen:

a) Projekte und Initiativen mit kommerzieller Ausrichtung
b) staatliche Stellen
c) jegliche Form von Gewerbe
d) Projekte mit parteipolitischer oder religiöser Zielsetzung
e) Projekte und Initiativen, die einen diskriminierenden oder ausschließenden Ansatz verfolgen

4. Förderverfahren

  1. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Sponsorings. Der antragstellende Projektträger oder die Initiative schließt mit der Schluntz GbR einen individuellen Sponsoringvertrag, der den Gegenstand der Förderung nach Art und Höhe bestimmt.
  2. Es ist eine einmalige, mittelfristige oder langfristige Förderung. Die Konditionen der Förderung werden im Einzelfall vertraglich festgelegt.
  3. Die Höhe der finanziellen Förderung bemisst sich am Förderungsbedarf des Projekts oder der Initiative, beträgt in der Regel aber nicht mehr als 500 €.
  4. Die Verwendung des Förderbetrages entsprechend der Vereinbarungen des individuellen Sponsoringvertrages muss durch den Projektträger oder die Initiative durch Rechnungsbelege dargestellt werden.

Stand vom 20.06.2018

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